Rechtliches · Anjas Amor Artis
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vereinbarungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Anfertigung von Tätowierungen durch Anjas Amor Artis.
Mit der Vereinbarung eines Tattoo-Termins erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Terminvereinbarung
Tattoo-Termine können persönlich im Studio, telefonisch, über WhatsApp, Instagram oder über andere vom Studio angebotene Kommunikationswege vereinbart werden.
Ein Tattoo-Termin wird durch die Vereinbarung zwischen Studio und Kunde verbindlich reserviert.
Für die verbindliche Reservierung eines Tattoo-Termins wird eine Terminreservierungspauschale erhoben. Die Höhe der Terminreservierungspauschale richtet sich nach der Art und dem voraussichtlichen Umfang des vereinbarten Tattoo-Termins.
Die Terminreservierungspauschale wird bei Durchführung des vereinbarten Tattoo-Termins auf den Gesamtpreis der Tätowierung angerechnet.
Kostenlose Beratungstermine sind von der Terminreservierungspauschale ausgenommen.
3. Terminreservierungspauschale
Für die verbindliche Reservierung eines Tattoo-Termins wird eine Terminreservierungspauschale erhoben.
Die Höhe richtet sich nach dem voraussichtlichen Gesamtpreis der Tätowierung:
- Tattoo bis einschließlich 100 €: 30 €
- Tattoo bis einschließlich 200 €: 50 €
- Tattoo bis einschließlich 350 €: 100 €
- Tagessitzung: 150 €
Die Terminreservierungspauschale wird bei Durchführung des vereinbarten Tattoo-Termins vollständig auf den Gesamtpreis der Tätowierung angerechnet.
Die Terminreservierungspauschale stellt keine zusätzliche Vergütung für die Tätowierung dar, sondern dient der verbindlichen Reservierung des vereinbarten Termins.
4. Absage und Verschiebung von Terminen
Eine Terminabsage oder Terminverschiebung ist bei regulären Tattoo-Terminen bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
Bei Tagessitzungen muss eine Absage oder Verschiebung spätestens 5 Tage vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
Bei rechtzeitiger Absage oder Verschiebung wird die Terminreservierungspauschale auf Wunsch des Kunden auf einen neu vereinbarten Termin übertragen.
Bei einer verspäteten Absage, einer kurzfristigen Verschiebung oder einem Nichterscheinen zum vereinbarten Termin bleibt die Terminreservierungspauschale grundsätzlich beim Studio. Der Kunde kann nachweisen, dass durch die kurzfristige Absage oder das Nichterscheinen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Eine darüber hinausgehende Stornierungs- oder Ausfallgebühr wird nicht erhoben.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, im Falle einer Verhinderung rechtzeitig Kontakt mit dem Studio aufzunehmen, um gemeinsam eine individuelle Lösung zu finden.
5. Verspätungen und Nichterscheinen
Der Kunde ist verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Tattoo-Termin zu erscheinen.
Eine Verspätung des Kunden führt grundsätzlich nicht zu einer entsprechenden Verlängerung des vereinbarten Termins. Die verbleibende Tätowierzeit kann sich entsprechend verkürzen. Der vereinbarte Preis bleibt hiervon grundsätzlich unberührt.
Bei einer Verspätung wird das Studio zunächst prüfen, ob die Tätowierung unter Berücksichtigung der verbleibenden Zeit, des vereinbarten Tattoo-Umfangs und der nachfolgenden Termine noch fachgerecht durchgeführt werden kann.
Das Studio behält sich vor, einen Termin bei einer erheblichen Verspätung abzusagen, wenn eine fachgerechte Durchführung nicht mehr möglich ist oder die Durchführung zu einer unzumutbaren Verzögerung nachfolgender Termine führen würde. In diesem Fall bleibt die Terminreservierungspauschale grundsätzlich beim Studio.
Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin und hat das Studio bis dahin keine Nachricht über eine Verspätung oder Verhinderung erhalten, wird das Studio nach angemessener Wartezeit versuchen, den Kunden über die bei der Terminvereinbarung hinterlegten Kontaktdaten zu erreichen. Dies kann insbesondere per Nachricht und/oder telefonisch erfolgen.
Reagiert der Kunde auf die Kontaktversuche nicht und ist er innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach dem vereinbarten Termin weiterhin nicht erreichbar, kann das Studio den Termin stornieren. Als nicht wahrgenommener Termin gilt der Termin insbesondere dann, wenn der Kunde etwa 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin weder erschienen noch erreichbar ist und auf die Kontaktversuche des Studios nicht reagiert hat.
In diesem Fall bleibt die Terminreservierungspauschale grundsätzlich beim Studio. Der Kunde kann nachweisen, dass durch das Nichterscheinen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ein Anspruch auf Übertragung der Terminreservierungspauschale auf einen neuen Termin besteht bei einem nicht wahrgenommenen Termin grundsätzlich nicht.
6. Beratung, Entwürfe und Änderungswünsche
Vor jedem Tattoo kann ein ausführliches Beratungsgespräch stattfinden. Dabei werden insbesondere die Vorstellungen des Kunden, die gewünschte Körperstelle, Größe, Stilrichtung und weitere individuelle Wünsche besprochen.
Auf Grundlage der Beratung erstellt der jeweilige Artist bei Bedarf einen individuellen Tattoo-Entwurf.
Eine Herausgabe oder Zusendung eines fertigen individuellen Tattoo-Entwurfs vor dem vereinbarten Tattoo-Termin erfolgt grundsätzlich nicht. Der Entwurf wird dem Kunden in der Regel am Tag des Termins im Studio vorgestellt. Bei größeren oder umfangreicheren Tattoo-Projekten kann vor dem eigentlichen Tattoo-Termin ein weiterer Beratungstermin vereinbart werden, um den Entwurf und die Gestaltung gemeinsam zu besprechen.
Der Kunde erhält vor Beginn der Tätowierung die Möglichkeit, kleinere Änderungswünsche hinsichtlich Gestaltung, Größe oder Positionierung zu äußern. Soweit möglich, werden diese Änderungen gemeinsam vor Ort besprochen und umgesetzt.
Bei kleineren Tattoos kann die Umsetzung unmittelbar anhand der vom Kunden gewünschten Vorlage oder Gestaltung erfolgen. Geringfügige Anpassungen, insbesondere hinsichtlich Größe oder Positionierung, können vor Ort vorgenommen und dem Kunden vor Beginn der Tätowierung gezeigt werden.
Bei größeren Änderungen des vereinbarten Motivs oder umfangreichen Neugestaltungen kann eine zusätzliche Abstimmung erforderlich sein.
7. Preise und Änderungen des Leistungsumfangs
Der Preis für eine Tätowierung wird grundsätzlich vor Beginn der Tätowierung anhand des vereinbarten Motivs, der Größe, der Körperstelle, des Stils und des voraussichtlichen Arbeitsaufwands besprochen.
Das Studio informiert den Kunden transparent über den voraussichtlichen Preis. Bei kleineren Tattoos kann sich der Preis beispielsweise nach der vereinbarten Größe richten. Bei größeren oder umfangreicheren Projekten kann die Abrechnung nach einer vereinbarten Sitzungs- oder Tagessitzungspauschale erfolgen.
Ändert der Kunde das ursprünglich besprochene Motiv, die Größe, den Umfang oder die Gestaltung wesentlich, kann sich dadurch der erforderliche Arbeitsaufwand und damit der Preis erhöhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund der Änderungen mehr Arbeitszeit oder ein zusätzlicher Termin erforderlich wird.
Entstehen durch Änderungswünsche des Kunden voraussichtlich zusätzliche Kosten oder wird mehr Zeit benötigt als ursprünglich vereinbart, wird der Kunde hierüber vor Beginn der zusätzlichen Arbeiten informiert. Die zusätzlichen Arbeiten werden erst nach entsprechender Abstimmung mit dem Kunden durchgeführt.
Bei umfangreichen Änderungen kann es erforderlich sein, einen neuen Preis zu vereinbaren oder einen zusätzlichen Tattoo-Termin zu vereinbaren.
Kann ein vereinbartes Tattoo aufgrund erheblicher Änderungen des Kundenwunsches nicht mehr innerhalb der ursprünglich vorgesehenen Zeit fachgerecht umgesetzt werden, kann das Studio die Durchführung auf einen weiteren Termin verschieben.
8. Durchführung und Ablehnung einer Tätowierung
Die Tätowierung wird durch den jeweils vereinbarten Artist fachgerecht und nach den geltenden hygienischen Standards durchgeführt.
Der Artist ist in der Gestaltung und fachlichen Umsetzung des Tattoos eigenverantwortlich. Wünsche des Kunden werden nach Möglichkeit berücksichtigt, müssen jedoch mit einer fachgerechten und verantwortbaren Durchführung vereinbar sein.
Der Artist kann die Durchführung einer Tätowierung ablehnen oder abbrechen, wenn aus fachlichen, gesundheitlichen, hygienischen, sicherheitsrelevanten oder anderen nachvollziehbaren Gründen eine Durchführung nicht verantwortbar ist.
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Zustand der Haut oder der Körperstelle eine Tätowierung nicht zulässt, der Kunde zum Zeitpunkt des Termins erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen steht oder die gewünschte Gestaltung nach Einschätzung des Artists nicht fachgerecht bzw. nicht in einer verantwortbaren Weise umgesetzt werden kann.
Auch wenn sich während des Termins herausstellt, dass eine fachgerechte Durchführung nicht möglich ist, kann der Artist die Tätowierung abbrechen.
Die Entscheidung über die fachgerechte und verantwortbare Umsetzung des Tattoos obliegt dem jeweiligen Artist.
9. Gesundheitliche Voraussetzungen
Der Kunde ist verpflichtet, das Studio vor Beginn der Tätowierung über gesundheitliche Umstände zu informieren, die für die Durchführung einer Tätowierung relevant sein können.
Hierzu gehören insbesondere Erkrankungen, akute Beschwerden, Hautveränderungen oder Verletzungen an der zu tätowierenden Körperstelle sowie die Einnahme von Medikamenten, die die Blutgerinnung oder Wundheilung beeinflussen können.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, das Studio wahrheitsgemäß und vollständig über solche Umstände zu informieren.
Bei akuten Hauterkrankungen, Entzündungen, offenen Wunden, Verletzungen oder sonstigen auffälligen Veränderungen der zu tätowierenden Stelle wird keine Tätowierung durchgeführt, solange eine fachgerechte Durchführung nicht möglich ist.
Eine Tätowierung wird nicht durchgeführt, wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Termins erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen steht.
Bestehen Zweifel daran, ob eine Tätowierung aufgrund des Gesundheitszustandes des Kunden durchgeführt werden kann, ist das Studio berechtigt, die Tätowierung abzulehnen oder den Termin zu verschieben. Gegebenenfalls kann dem Kunden empfohlen werden, vor der Tätowierung ärztlichen Rat einzuholen.
Das Studio übernimmt keine Verantwortung für gesundheitliche Folgen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde relevante gesundheitliche Umstände nicht oder nicht vollständig mitgeteilt hat.
Der Kunde ist nicht verpflichtet, aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Medikamente eigenständig abzusetzen oder zu verändern. Eine entsprechende Entscheidung ist ausschließlich mit dem behandelnden Arzt zu treffen.
10. Nachsorge und Nachstechen
Nach Abschluss der Tätowierung erhält der Kunde Hinweise zur fachgerechten Pflege und Nachsorge seines Tattoos. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die empfohlenen Pflegehinweise einzuhalten und das Tattoo entsprechend zu behandeln.
Die Abheilung einer Tätowierung ist ein individueller Prozess und kann von verschiedenen Faktoren abhängig sein. Leichte Veränderungen des Tattoos während und nach der Heilungsphase sind grundsätzlich möglich.
Ein einmaliges Nachstechen innerhalb von drei Monaten nach dem ursprünglichen Tattoo-Termin ist kostenlos, sofern es sich um eine übliche, während der Abheilung entstandene Unregelmäßigkeit handelt und die Notwendigkeit des Nachstechens nicht auf eine unsachgemäße Pflege oder sonstige vom Kunden zu vertretende äußere Einflüsse zurückzuführen ist.
Ein Anspruch auf kostenloses Nachstechen besteht insbesondere nicht, wenn Veränderungen oder Farbverluste beispielsweise durch mangelnde oder falsche Pflege, Kratzen, Aufkratzen von Krusten, starke Sonneneinstrahlung, Solariumbesuche, Reibung oder sonstige äußere Einwirkungen entstanden sind.
Das kostenlose Nachstechen umfasst einen Nachstechtermin. Weitere Nachstechtermine oder umfangreiche Korrekturen können kostenpflichtig sein.
Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für ein kostenloses Nachstechen vorliegen, erfolgt durch den jeweiligen Artist.
11. Haftung
Das Studio führt Tätowierungen nach bestem fachlichen Wissen und unter Einhaltung der geltenden hygienischen Standards durch.
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Tätowierung relevanten gesundheitlichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen. Für Folgen, die daraus entstehen, dass relevante Angaben nicht oder nicht vollständig gemacht wurden, trägt der Kunde die Verantwortung.
Nach Abschluss der Tätowierung ist der Kunde für die ordnungsgemäße Pflege und Nachsorge des Tattoos verantwortlich. Das Studio haftet nicht für Beeinträchtigungen des Tattoos oder des Heilungsverlaufs, die durch eine unsachgemäße oder unterlassene Nachsorge, äußere Einwirkungen oder ein sonstiges Verhalten des Kunden nach der Tätowierung entstehen.
Da jede Haut individuell reagiert, kann trotz fachgerechter Durchführung und Einhaltung der hygienischen Standards keine Garantie für einen bestimmten Heilungsverlauf oder ein bestimmtes Ergebnis übernommen werden. Insbesondere können individuelle Hautreaktionen, Farbveränderungen oder Unterschiede im Heilungsverlauf nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Die Haftung des Studios für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Gleiches gilt für die Haftung, soweit diese gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
12. Tätowierungen bei Minderjährigen
Tätowierungen werden im Studio grundsätzlich erst ab einem Alter von 16 Jahren durchgeführt.
Bei Kunden unter 18 Jahren ist die persönliche Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten während des gesamten Tattoo-Termins erforderlich.
Der Erziehungsberechtigte muss vor Beginn der Tätowierung eine schriftliche Einwilligung zur Durchführung des Tattoos erteilen und seine Identität sowie die Erziehungsberechtigung auf Verlangen des Studios nachweisen.
Das Studio ist berechtigt, einen gültigen Altersnachweis des minderjährigen Kunden sowie einen Identitäts- und gegebenenfalls Erziehungsberechtigungsnachweis des Erziehungsberechtigten zu verlangen.
Liegt die erforderliche Einwilligung oder ein erforderlicher Nachweis nicht vor, wird die Tätowierung nicht durchgeführt.
Das Studio behält sich vor, eine Tätowierung bei Minderjährigen trotz vorliegender Einwilligung abzulehnen, wenn aus fachlichen, gesundheitlichen oder anderen nachvollziehbaren Gründen Bedenken gegen die Durchführung bestehen.
13. Zahlung
Der vereinbarte Gesamtpreis für die Tätowierung ist nach Abschluss der Tätowierung und spätestens unmittelbar nach Beendigung des Termins vollständig zu bezahlen.
Die jeweils angebotenen Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden vor bzw. spätestens bei der Zahlung mitgeteilt.
Die Terminreservierungspauschale kann über die vom Studio hierfür angebotenen Zahlungsmöglichkeiten entrichtet werden. PayPal wird ausschließlich für die Zahlung der Terminreservierungspauschale angeboten.
Die Zahlung des verbleibenden Betrags für die Tätowierung erfolgt über die zum Zeitpunkt des Termins vom Studio angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
14. Gutscheine
Das Studio bietet Gutscheine für Tätowierungen an. Gutscheine können im Studio zu den jeweils angebotenen Bedingungen erworben werden.
Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar und können von der auf dem Gutschein genannten Person oder einer anderen Person eingelöst werden.
Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.
Der Gutscheinwert wird bei Einlösung auf den Rechnungsbetrag der Tätowierung angerechnet. Übersteigt der Rechnungsbetrag den Gutscheinwert, ist der Differenzbetrag vom Kunden zu begleichen.
Übersteigt der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, wird der verbleibende Restbetrag nicht in bar ausgezahlt.
Gutscheine können nicht nachträglich auf bereits vollständig bezahlte Tätowierungen angerechnet werden.
Die Gültigkeitsdauer des jeweiligen Gutscheins richtet sich nach den auf dem Gutschein angegebenen Bedingungen.
15. Fotos und Veröffentlichung
Nach Fertigstellung einer Tätowierung kann das Studio den Kunden fragen, ob das Tattoo für Dokumentations- und Präsentationszwecke fotografiert werden darf.
Die Entscheidung über die Anfertigung und insbesondere über die Veröffentlichung von Fotografien liegt beim Kunden.
Eine Veröffentlichung von Fotografien des Tattoos auf Social-Media-Plattformen, der Website des Studios, Google, Werbematerialien oder anderen öffentlichen Medien erfolgt ausschließlich mit vorheriger Zustimmung des Kunden.
Der Kunde kann die Zustimmung zur Veröffentlichung jederzeit verweigern. Die Verweigerung oder der Widerruf einer Zustimmung hat keinen Einfluss auf die Durchführung oder den Preis der Tätowierung.
Sofern auf einem Foto neben dem Tattoo weitere identifizierbare Personen oder persönliche Merkmale des Kunden erkennbar sind, wird eine Veröffentlichung nur mit entsprechender Zustimmung des Kunden vorgenommen.
16. Datenschutz
Das Studio verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere, soweit dies für die Terminvereinbarung, Vorbereitung und Durchführung der Tätowierung, die Abrechnung oder die Kommunikation mit dem Kunden erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den jeweiligen Zwecken und zu den Rechten des Kunden ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Studios.
17. Beanstandungen und Nachbesserung
Sollte der Kunde nach der Tätowierung Beanstandungen hinsichtlich der Ausführung oder des Ergebnisses haben, wird darum gebeten, das Studio möglichst zeitnah zu kontaktieren und die Beanstandung mitzuteilen.
Das Studio soll die Möglichkeit erhalten, das Tattoo persönlich zu begutachten und gemeinsam mit dem Kunden eine angemessene Lösung zu finden.
Sofern eine Nachbesserung erforderlich und fachlich möglich ist, erfolgt diese grundsätzlich durch das Studio bzw. den ursprünglichen Artist.
Der Kunde wird gebeten, vor einer eigenständigen Veränderung oder Korrektur des Tattoos durch ein anderes Studio zunächst Kontakt mit dem ursprünglichen Studio aufzunehmen. Eine durch einen anderen Tätowierer vorgenommene Veränderung oder Korrektur kann die Beurteilung des ursprünglichen Ergebnisses und eine mögliche Nachbesserung durch das Studio beeinträchtigen.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben von dieser Regelung unberührt.
18. Geistiges Eigentum
Individuell vom Studio oder einem Artist erstellte Zeichnungen, Entwürfe, Skizzen und Gestaltungsvorlagen bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers.
Eine Verwendung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Umsetzung durch Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Urhebers nicht gestattet.
Dies gilt insbesondere für individuell angefertigte Tattoo-Entwürfe, die auf Grundlage einer persönlichen Beratung erstellt wurden.
Der Kunde erhält mit der Anfertigung des Tattoos das Recht, das auf seinem Körper tätowierte Motiv dauerhaft zu tragen und im privaten sowie öffentlichen Bereich zu zeigen. Das Urheberrecht am zugrunde liegenden Entwurf und an der Gestaltung verbleibt beim jeweiligen Urheber.
19. Verhalten im Studio und Begleitpersonen
Während des Aufenthalts im Studio ist auf einen respektvollen und rücksichtsvollen Umgang mit Mitarbeitern, Artists, Kunden und anderen anwesenden Personen zu achten.
Den Anweisungen des Studio- und Artist-Teams, insbesondere im Hinblick auf Hygiene, Sicherheit und den Ablauf der Tätowierung, ist Folge zu leisten.
Aggressives, beleidigendes, respektloses oder erheblich störendes Verhalten sowie ein Verhalten, das die Tätowierung, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit anderer Personen beeinträchtigt, kann zum Ausschluss aus dem Studio oder zum Abbruch der Tätowierung führen.
Die Mitnahme von Begleitpersonen ist grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache mit dem Studio gestattet. Aus Gründen der Hygiene, des verfügbaren Platzes, der Sicherheit oder eines reibungslosen und konzentrierten Arbeitsablaufs kann die Anzahl der Begleitpersonen begrenzt oder deren Aufenthalt im Arbeitsbereich ausgeschlossen werden.
Das Studio behält sich vor, Begleitpersonen aus dem Arbeitsbereich zu bitten, wenn deren Verhalten die Durchführung der Tätowierung oder den Studioablauf beeinträchtigt oder dies aus hygienischen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist.
Bei Tätowierungen von Minderjährigen gelten zusätzlich die besonderen Regelungen zur Anwesenheit des Erziehungsberechtigten gemäß Punkt 12.
20. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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